Informationen BTHG
Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich ab Januar 2020?
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz, abgekürzt BTHG) soll dazu beitragen, Menschen mit Behinderung eine weitestgehend selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die dritte Stufe des neuen Gesetzes tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft und wird die Eingliederungshilfe und Grundsicherung maßgeblich verändern.
Das betrifft Leistungsanbieter wie autismus Ostwestfalen-Lippe e.V. ebenso wie andere Dienste und Einrichtungen in der Behindertenhilfe und bezieht sich auf alle Teilhabeleistungen. Um das Rehabilitations- und Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu gestalten, müssen Teilhabeleistungen – und somit auch Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) – unabhängig von der Wohnform gewährt werden, in der Menschen mit Behinderung bzw. mit Autismus leben.
Die Leistungsträger und Leistungserbringer sind verpflichtet, die komplexen Neuregelungen in die Praxis umzusetzen. Wie unsere Klienten, ihre Angehörigen und rechtlichen Betreuer stehen auch sie vor großen Herausforderungen, denn die Umstellung der Finanzierung ist für alle Beteiligten mit vielen Unwägbarkeiten verbunden. Vor allem das stationäre Wohnen wird sich stark verändern. Für diese Wohnform werden eine Reihe von Sonderregelungen gelten. Mit der Trennung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung) gibt es ab 2020 aus der Eingliederungshilfe keine Leistungen mehr für den Lebensunterhalt.
Neue Grundlage für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen – Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterzeichnet
Düsseldorf, 23. Juli 2019. Ein neuer Landesrahmenvertrag über die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen wurde am Dienstag (23. Juli 2019) von den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), den kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag NRW, Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW), den Wohlfahrtsverbänden sowie den öffentlichen und privat-gewerblichen Leistungsanbietern im Beisein von NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt den Rahmen für die Unterstützungsleistungen für zirka 250.000 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in Nordrhein-Westfalen ab 2020.